VTKALBE.DE – Veranstaltungstechnik Kalbe,
Inhaber: Franz Georg Kalbe,
Ernst-Thälmann-Straße 37, 99867 Gotha
Stand: 04.05.2023
I. Maßgebliche Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden, soweit er bei Veranstaltungstechnik Kalbe etwas mietet, Dienstleistungen beansprucht, bzw. zu mieten oder die Inanspruchnahme von Dienstleitungen beabsichtigt, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich von uns zugestimmt.
II. Vertragsschluss und Bestellung
Eine Bestellung gilt erst dann als von uns angenommen, wenn über die Bestellung eine nachträgliche schriftliche oder mündliche Bestätigung erteilt ist. Eine Bestätigung ist ebenso auf elektronischem Wege möglich.
III. Preise
Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen, o.ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend.
Unsere Preise gelten ab Lager und beinhalten, ausschließlich die Mietsache. Anlieferung,
Auf-, Abbau, Abholung des Mietgegenstands, sowie jede weitere Dienstleistung werden gesondert in Rechnung gestellt.
IV. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
V. Lieferung
1. Die vom Kunde gewünschte Abholung / Lieferung erfolgt ab Lager und auf Gefahr des Kunden.
2. Eventuelle Lieferfristen sind für uns nur bindend, wenn sie vorab schriftlich vereinbart bzw. von uns schriftlich bestätigt wurden.
VI. Verpackung und Transport
1. Ist die Mietsache verpackt, bzw. in Cases, Kartonagen oder Taschen befindlich, so ist sie, wenn nicht ausdrücklich mit VTKALBE kommuniziert, in dieser Verpackung zu transportieren und zu Lagern.
2. Im Falle von Beschädigungen oder Defekt durch Transport oder Lagerung außerhalb der Verpackung oder in anderen Verpackungen, haftet der Kunde.
3. Der Kunde haftet ebenso für entstehende Schäden an der Verpackung der Mietsache.
VII. Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag bzw. einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern:
Rücktritt bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betrages
Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Betrages
VIII. Abnahme
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Mietgegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns oder Versendung) erfolgt die Übergabe im Lager.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand am Übergabeort zu prüfen.
2. Kommt der Besteller mit der Annahme des Mietgegenstandes in Verzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bzw. diesen Verzug in Rechnung zu stellen in Höhe von 25,50 € je angefangene Stunde, nach einer Frist von 15 Minuten, nach vereinbarter Abholung, bzw. Anwesenheit am Lieferort.
3. Der Kunde hat bei Abholung im Lager das Recht, die Mietsachen auf Vollständigkeit und Funktionsweise zu prüfen. Ist der Abholungsvorgang beendet, so entfallen etwaige Ansprüche.
IX. Haftung aus Delikt
1. Vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Kunden befindet, haftet der Besteller für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen.
2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Mietgegenstandes zustandekommen.
3. Dem Kunde obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung haften wir nicht.
4. Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Kunden an Dritte ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von Veranstaltungstechnik Kalbe gestattet. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflage ergeben.
5. Die Beförderung oder Nutzung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflage ergeben.
5. Schadenersatzansprüche des Kunde gegen uns aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch uns vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
6. Für Ordnungsstrafen, wie z.B. durch GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstands erhoben werden, haften wir nicht.
7. Wir machen diesbezüglich darauf aufmerksam, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen vom Kunden selbst zu beachten sind. Derartige behördliche Genehmigungen oder Ähnliches sind vom Kunden selbst einzuholen.
Sollen wir auf diesem Sektor für den Kunden tätig werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
8. Der Veranstalter trägt die Kosten für die erforderlichen Versicherungen sowie die GEMA-Gebühren für die musikalische Aufführung mit industriellen Tonträgern oder digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke. Die Anmeldung einer Veranstaltung bei der GEMA muss ausreichend früh, mindestens jedoch 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich stattfinden. Auch trägt der Veranstalter die Kosten für den Energieverbrauch durch die Licht- und Tonanlage sowie sämtlichen Zubehörs während der Veranstaltung und den Vorbereitungen.
X. Rückgabe Mietsache
1. Der Besteller hat den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in welchem er ihn erhalten hat.
2. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller die Reparaturkosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten in Höhe des Neupreises zu tragen.
3. Für defekte Glühkörper analoger/konventioneller Scheinwerfer als Mietgegenstand, hat der Kunde den Neupreis derselben zu entrichten.
4. Für nicht ordnungsgemäß (wie bei Lieferung, glatt/gebunden) aufgewickelte Kabel, nicht ordnungsgemäß (wie bei Lieferung, gesteckt/geknotet) aufgewickelte Schuko-Verteiler hat der Kunde eine Aufwandspauschale von 1,50 € / Kabel zu entrichten.
5. Für nicht verschmutzte (wie bei Lieferung, unverschmutzt) oder Kabel mit Kleberückständen o.Ä. hat der Kunde eine Aufwandspauschale von 3,50 € / Kabel zu entrichten.
6. Für nicht ordnungsgemäß (wie bei Lieferung) zusammengeklappte Mikrofon-, Licht-, Lautsprecher, oder ähnliche Stative als Mietgegenstand, hat der Kunde eine Aufwandspauschale von 4,50 € / Stativ zu entrichten.
7. Für nicht ordnungsgemäß (wie bei Lieferung) verpackte Mietgegenstände, hat der Kunde eine Aufwandspauschale von 7,50 € / Mietgegenstand zu entrichten.
8. Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Kunde eine Reinigungspauschale von 25,50 € je angefallener begonnener Stunde zu zahlen.
9. Für entstehende Kratzer, Schrammen, Abplatzungen, oder anderen optischen Beschädigungen an Mietgegenständen oder Verpackungen (auch Kartonagen o.Ä.) behält sich Veranstaltungstechnik Kalbe vor, nach eigenem Ermessen Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen zu entrichten.
10. Wir behalten uns vor, Abfallprodukte oder Ähnliches, welche vom Kunden in Mietgegenständen, Verpackungen oder allgemein hinterlassen werden, werden gegen eine Pauschale deren Höhe in eigenem Ermessen von Veranstaltungstechnik Kalbe festgelegt wird, zu entsorgen. Über zurückgelassene Wertgegenstände wird der Kunde informiert.
XI. Mietzeitraum; Verzug
Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Mietvertrag bzw. auf dem Lieferschein oder elektronisch vereinbarten Daten.
Kommt der Besteller mit der Rückgabe des Mietgegenstands in Verzug, hat der Besteller sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Kunde jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.
XII. Zahlungsbedingungen
1. Das Entgelt ist je nach Vereinbarung bzw. zu entrichten.
2. Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen. Wir sind insbesondere berechtigt, für durch den Zahlungsverzug des Bestellers entstandene Mehrarbeit Bearbeitungspauschalen wie folgt zu berechnen:
(a) bei offenen Rechnungen bis 50,00 €: 3,50 € je Verzugstag.
(b) bei offenen Rechnungen über 50,00 €: 6,00 € je Verzugstag.
3. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
XIII. Sonstiges
1. Der Kunde hat uns jederzeit die Überprüfung des Mietgegenstands am Einsatzort zu gestatten und zu ermöglichen.
2. Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte bedient wird, hat der Besteller hat für ausreichende unentgeltliche Verpflegung dieser Dritten zu sorgen.
Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, werden zusätzlich benötigte Speisen und Getränke der Dritten dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Es ist dem Kunde und dem von ihm eingesetzten Personal untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen an den Mietgegenständen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Erfurt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.
XV. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.